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AKTUELLES.
Das neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz!
EEWärmeG - Und was bedeutet das für Sie?
Der Staat macht seit Januar 2009 die anteilige Nutzung
erneuerbarer Energien zur Wärmegewinnung für alle Bauherren
von Neubauten (mindestens 20%) zur Pflicht. Ab 01.01.2010
auch für Altbauten (mindestens 10%). Ziel ist, den Anteil
erneuerbarer Energien bis 2020 auf 14% zu erhöhen, fossile
Ressourcen zu schonen und die Abhängigkeit von unsicheren
Energieimporten zu minimieren.
Erneuerbare Energien im Sinne des Gesetzes sind:
* Solarenergie
* Geothermie (Wärmepumpen)
* feste Biomasse (Holzpellets)
Höchste Zeit zum Handeln also.
Gerne beraten wir Sie ausführlich!
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