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WUSSTEN SIE EIGENTLICH...

Wohnraumlüftungsanlagen.
Neue Anforderungen für KfW-Förderung.

Seit April letzten Jahres haben sich die Förderungskriterien der KfW für Um- und Neubauten erheblich geändert. Hierbei neu: Das Effizienzhaus 40 plus, das maximal 40% der Energie benötigt, die ein Referenzgebäude veranschlagt. Verpflichtend hierbei für eine maximale Förderung: 1. eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien wie z. B. Solar, 2. ein Stromspeicher, 3. die Visualisierung des Verbrauchs und 4. eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Mit der neuen Generation der Helios KWL® Geräte schaffen Sie ein Wohnraumlüftungssystem, das per Wärme- rückgewinnung arbeitet und daher maximal förderungswürdig ist. Zudem lassen sich diese Geräte modular konfigurieren, sind als Decken-, Wand- und Standgerät zentral sowie dezentral einsetzbar, zudem flüsterleise im Betrieb und bieten höchste Effizienz mit noch besseren Wärmebereitstellungsgraden. Machen Sie die Rechnung mit uns und Helios. Gerne beraten wir Sie ausführlich.

Überfluteter Keller? Nicht mit Rückstausicherung.

Starker Niederschlag, Rohrbrüche, Verstopfungen oder auch Wurzeleinwuchs in den Kanal - die Ursachen für überflutete Keller sind vielzählig und schwupps ist es passiert und der Schaden oft nicht gering. Speziell wenn Kellerräume beispielsweise für Hobby, Sauna oder auch als zusätzlicher Wohnraum genutzt werden. Die Kommunen geben sich hier nicht sehr teilnahmsvoll, denn in öffentlichen Satzungen wird der Anschluss- nehmer für den Schutz gegen Rückstau selbst verantwortlich gemacht. Was also tun? Denn nur eine fachgerechte Rückstausicherung kann Ihren Keller effektiv vor Überflutung schützen. Mit Rückstausicherungssystemen von Kessel - wie z. B. dem Pumpfix F - sind Sie hier auf der sicheren Seite. Vom Fachmann geplant, installiert und gewartet schieben Sie Überflutungen und Schäden einen Riegel vor. Sprechen Sie daher jetzt mit uns über Ihr individuelles Rückstausicherungskonzept. Langlebig, sicher und professionell.

Richtig sanieren für beste Raumluft.

Planung und Installation eines zentralen Wohnungslüftungssystems mit Wärmerück- gewinnung ist neben Dämmung der Außenhülle Schwerpunkt einer jeden energetischen Sanierung. Denn die Abdichtung durch Dämmung und neue Fenster lässt die Luft oft nicht mehr in die Räume strömen. Folge sind Schimmel, immens hohe und ungesunde CO2 Konzentrationen und andere Schadstoffe in Ihrer Raumluft. Lüftungsrohre in der Außendämmung schaffen hier Abhilfe. Superflache Lüftungsrohre mit einer Höhe von nur 51mm - ComfoTube flat 51 von Zehnder - werden so bereits beim Dämmen der Außenhülle Ihres Hauses integriert, lassen sich dank ihrer speziellen Riffeloberfläche in die gewünschte Form biegen und direkt auf das Mauerwerk befestigen. Dazu ein Wärmetauscher, der die Wärme aus der Abluft direkt auf die Zuluft überträgt. Hier sind Werte bis zu 95% keine Seltenheit. So geht Wohnraumlüftung heute, senkt Ihren Energiebedarf und erfüllt zudem den Standard eines KfW 70 Effizienzhauses.

Füllwasser für Ihre Heizung? Aber nur das richtige!

Aufgepasst beim Heizungsfüllwasser. Geben Sie Kalk, Rost und Verschlammung keine Chance. Von Anfang an. Denn korrekte Aufbereitung Ihres Heizungswassers verhindert diese Schäden, sorgt für beste Systemeffizienz und damit die Energiebilanz und erhält den Wert Ihrer Heizanlage nachhaltig. Vergleichen Sie es einmal mit der Pflege Ihres Autos. Das richtige Öl, der passende Treibstoff und die korrekte Inspektion und Wartung sind hier eine Selbstverständlichkeit. Gleiches gilt für Heizungsanlagen. Clevere Technologie aus dem Hause Grünbeck schafft hier Sicherheit durch vollentsalztes Wasser (VE-Wasser). Die GENO-therm-Armatur Komfort besteht u. a. aus Vorfilter, Absperrhähnen, Systemtrenner, Druckminderer mit Manometer, Einstellskala und analogem Wasserzähler. Sie ist sowohl für Erstbefüllung als auch für Nachspeisung geschlossener Heizungsanlagen geeignet, bietet effektiven Schutz vor Kalk und Korrosion und unterstützt die strengen DIN-Normen (DIN EN 1717 und DIN 14868). Vom Fachmann installiert, müssen Sie sich keine Gedanken mehr machen. Denn unser Know-How und unsere Erfahrung gewährleisten dauerhafte Funktionalität, Top-Energibilanz und sicheren Schutz vor teuren Schäden. Füllwassersysteme für Ihre Heizung? Sprechen wir darüber. Wir sind für Sie da.

Das neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz!
EEWärmeG - Was bedeutet das für Sie?

Erfüllungsoptionen für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Seit dem 1. Januar 2010 verpflichtet das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWäemeG) Eigentümer bestehender Wohngebäude zum Einsatz erneuerbarer Energien beim Austausch ihrer Heizungsanlage. Die neue Fassung dieses Gesetzes (EWärmeG 2015) gilt für vor dem 1. Januar 2009 errichtete im einzelnen: Einsatz erneuerbarer Energien (Solarthermie, Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Einzelraumfeuerung, Bio-gas und Bioöl), Baulicher Wärmeschutz (Dämmung von Dach bzw. oberste Geschossdecke, Außenwände, Kellerdecke oder gesamte Gebäudehülle) und sonstige Ersatzmaßnahmen wie etwa Kraft-Wärme-Kopplung, Anschluss an ein Wärmenetz und Photovoltaikanlage.

Für Nichtwohngebäude
(z. B. Büro- und Verwaltungsgebäude, Hotels, Ladengeschäfte oder Schulen und Kindergärten) gelten im Wesentlichen die gleichen Anforderungen wie bei Wohngebäuden. Einzelraumfeuerungen können bei Nichtwohngebäuden jedoch nicht angerechnet werden.

Sanierungsfahrplan BW
Ein gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan für Wohngebäude, der von einem Energieberater für ein bestehendes Wohngebäude in Baden-Württemberg ausgestellt wird, beinhaltet eine Vor-Ort-Analyse des Gebäudes bezüglich baulichem Wärmeschutz und der Anlagentechnik für Heizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung. Ziel ist, eine Sanierungsstrategie für das Gebäude zu entwickeln und somit das energiepolitische Ziel der Bundesregierung zu unterstützen, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

Hierbei finden die Aspekte "Einführung in die Energieeffizienz und den Klimaschutz", "Energetische Bewertung des Gebäudes im aktuellen Zustand", "Überblick über Maßnahmenpakete und Zustand nach Sanierung" sowie "Die Sanierungsschritte im Detail" und "Bestätigung des Energieberaters über Befähigung" Anwendung. Die Vorlage eines Sanierungsfahrplans reduziert hierbei den Pflichtanteil des EWärmeG von 15 % auf 10 %. Ein Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude beinhaltet darüberhinaus die Punkte Lüftung, Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung.

Alle Fakten und gesetzlichen Bestimmungen finden Sie hier...

Gerne beraten wir Sie ausführlich über alle diese doch etwas komplexen Themen.
Damit Sie mit uns auf der sicheren Seite sind.