DIE HEIZUNGSPRÜFUNG IST JETZT PFLICHT.
Im Rahmen der “Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen” (EnSimiMaV) seitens der Bundesregierung, ist eine Prüfung und gegebenenfalls Optimierung seit 1. Oktober 2022 für Gasheizungen verpflichtend. Diese Maßnahme soll dazu dienen, die Effizienz von Wärmeerzeugern, die Erdgas nutzen, zu steigern und somit Energie zu sparen. Nach dieser Verordnung sind Sie als Gebäudeeigentümer und Betreiber einer Gasheizung verpflichtet, diese Prüfung durchführen zu lassen. Wir sind als Installateur- und Heizungsfachbetrieb hierzu berechtigt und stehen Ihnen mit Sachverstand und Erfahrung zur Seite, diese Heizungsprüfung bei Ihnen vorzunehmen. Hierbei ist diese nicht Bestandteil einer regulären Wartung, da das Gerät dabei weder gereinigt noch Verschleißteile getauscht werden.
Was genau wird von uns geprüft?
Zunächst die generellen Anlagenparameter mit Blick auf Energieeffizienz, weiter der Einsatz effizienter Heizungspumpen und zuletzt die Notwendigkeit von Dämmmaßnahmen bei Armaturen und Rohrleitungen sowie der hydraulische Abgleich (ab 6 Wohneinheiten). Sollte bei unserer Überprüfung festgestellt werden, dass Ihre Gasheizung mangelhaft ist oder auch zu viel Energie verbraucht wird, ist es erforderlich, die Anlage zu optimieren. Beispielsweise durch den Austausch ineffizienter Heizungspumpen oder auch der Dämmung der Heizungsrohre.
Wieviel Zeit bleibt?
Für eine einfache Heizungsprüfung mit Umsetzung eventuell notwendiger Optimierungsmaßnahmen der 15. September 2024, für den hydraulischen Abgleich bei Mehrfamilienhäusern mit Gaszentralheizung ab 10 Wohneinheiten der 30. September 2023 und für den hydraulischen Abgleich bei Mehrfamilienhäusern mit Gaszentralheizung ab 6 Wohneinheiten der 15. September 2024.
Ein komplexes Thema für das wir Ihnen gerne jederzeit beratend zur Verfügung stehen.
Und gemeinsam mit Ihnen den Schritt hin zu effizientem Heizen und damit auf die sichere Seite zu machen.
KONTAKTIEREN SIE UNS AM BESTEN GLEICH JETZT ZUM THEMA HEIZUNGSPRÜFUNG.