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TRINKWASSERVERORDNUNG 2011.

Die wichtigsten Fakten für Hauseigentümer & Hausverwalter:

Seit 1. November 2011 gilt die erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV). Ziel hierbei ist die bundesweite Sicherung der Trinkwasserqualität.

Neu hinzu kommt die Pflicht zur Untersuchung auf Legionellen für gewerbliche Großanlagenbetreiber. Dies betrifft alle Hauseigentümer (Eigenheime sowie Ein- und Zweifamilienhäuser ausgenommen), deren Warmwasseranlagen ein Fassungsvermögen von mehr als 400 Liter oder 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen Trinkwasser-Erwärmer und der Entnahmestelle aufweisen - kurz gesagt: nahezu alle Mehrfamilienhausbesitzer und -verwalter mit einer zentralen Trinkwasserwärmung.

Mindestens einmal im Jahr muss hier ein zertifiziertes Labor (DIN EN ISO/IEC 17025) mit der Untersuchung des Wassers auf Legionellen bauftragt werden. Wird dies unterlassen, drohen empfindliche Strafen sowie zivilrechtliche Schadenersatzansprüche im Falle von durch verunreinigtes Trinkwasser geschädigte Bewohner.

GESUNDES TRINKWASSER.

Machen Sie diesen wichtigen Schritt mit uns. Wir sind zur Probenahme qualifiziert und bieten Ihnen einen Rundum-Sorglos-Service. Vom Probenahmeplan gemäß den Anforderungen der neuen TrinkwV, der eingehenden Untersuchung Ihrer zentralen Trinkwassererwärmungsanlage, der Probenahme selbst sowie der chemischen und mikrobiologischen Analyse durch ein zertifiziertes Labor.

Setzen Sie auf Sicherheit und gesundes Trinkwasser.

Lassen Sie sich jetzt ausführlich beraten.